IGeL-Leistungen

Viele Frauenarztpraxen bieten einen Teil der von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommenen Leistungen als so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Diese „Serviceleistungen“ müssen Sie als Patientin selbst bezahlen.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle medizinisch 
erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen.
  • Mehr Untersuchungen müssen nicht notwendigerweise mehr Sicherheit bedeuten, 
sie können mitunter auch Verunsicherung, weitere Kontrolluntersuchungen und ggf. auch unnötige Behandlungsmaßnahmen zur Folge haben.
 Andererseits können im Einzelfall zusätzliche Untersuchungen und diagnostische Maßnahmen auch eine Beruhigung und Entlastung bedeuten, da jede Frau ihr individuelles Sicherheitsbedürfnis anders erlebt.

Die Untersuchungen im Einzelnen:

Die Kosten werden auf der Grundlage der GOÄ (private Gebührenordnung für Ärzte) errechnet.
→ Wahlleistungen im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung für Krebserkrankungen
→ Wahlleistungen im Rahmen der Frauenheilkunde
→ Wahlleistungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge

→ Wie umgehen mit IGeL?

1. Wahlleistungen im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung für Krebserkrankungen:

Krebsvorsorge „plus“ durch Ultraschall
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung beinhaltet für alle Frauen ab 20 Jahren das Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke und den Zellabstrich vom Muttermund. Ab 30 gehört das Abtasten der Brust dazu, ab 50 die Enddarmaustastung und der Stuhltest, ab 55 das Angebot der Darmspiegelung.
 
Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken gehört nicht zur normalen Krebsfrüherkennung. Umfangreiche Studien haben bisher nicht nachweisen können, dass, statistisch gesehen, diese Zusatzuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen einen Nutzen bringt. Für die einzelne Frau kann diese Untersuchung dennoch sinnvoll und beruhigend sein.
Kosten: € 35,-

Immunologischer Stuhltest
Zur Früherkennung von Darmkrebs bieten die gesetzlichen Krankenkassen ab dem 50. Lebensjahr jährlich einen Test zur Suche nach Blut im Stuhl an. Ab dem 56. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Früherkennung von Darmkrebs durchführen zu lassen (Wiederholung nach zehn Jahren). Alternativ bezahlt die Krankenkasse sonst weiter alle zwei Jahre einen Stuhltest.

Es existiert ein immunologischer Schnelltest zum Nachweis von Blut im Stuhl, der einfacher zu handhaben ist und auch eine Diät vor der Probenentnahme überflüssig macht. Dieser Test ist im Nachweis von Blut empfindlicher.
 Er wird von den Krankenkassen nicht bezahlt.
Kosten: € 35,-

2. Wahlleistungen im Rahmen der Frauenheilkunde:

Einlage der Spirale
Einlage und Materialpreis einschließlich US-Kontrolle im 1. Jahr:
Kupferspirale: € 220.-
Hormonspirale: € 360.-
Kupferkette (Gynefix): € 310.-
Kupferball (IUB): € 320.-

Einlage eines Hormonstäbchens
Implanon® € 340.-

Anpassung Diaphragma
€ 40.-

Ultraschall-Kontrolle der Spirale
Ob eine Spirale tatsächlich „richtig“ in der Gebärmutter liegt, lässt sich nur durch Ultraschall herausfinden. Die Kontrollen im ersten Jahr der Einlage sind kostenfrei, alle weiteren nicht.
 Weitere Kontrollen sind sinnvoll alle 6-12 Monate.
Kosten: € 20.-

3. Wahlleistungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge:

Ultraschall
Die drei in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen genügen, um die Entwicklung des Kindes beurteilen zu können.
Besteht der Verdacht auf eine Fehlentwicklung oder Entwicklungsverzögerung, bezahlen die Krankenkassen die notwendige zusätzliche Spezial-Ultraschalluntersuchung.

Ultraschall vom Baby ohne besonderen Grund wird nach einer neuen Verordnung kritisch gesehen. Es sollte stets ein medizinischer Grund vorliegen.

Ersttrimestertest/NT-Messung (Nackentransparenz)
Durch eine spezielle Ultraschalluntersuchung in Kombination mit Laborwerten kann in der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche eine Risikoeinschätzung für eine angeborene Erkrankung (z. B. Chromosomenanomalie) des Kindes gemacht werden. Der Ersttrimestertest gehört nicht zur regulären Schwangerschaftsvorsorge und muss als IGe-Leistung selbst bezahlt werden.
Kosten: € 127,- mit Labor, nur Nackenfalten-Messung € 61,-

Literatur-Tipp: Broschüre der BZgA „Pränataldiagnostik – Informationen über Beratung und Hilfen bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen“

Nichtinvasiver Pränataltest (NIPT)
Beim nichtinvasiven Pränataltest handelt es sich um einen vorgeburtlichen Screeningtest über eine Blutabnahme bei der schwangeren Frau auf die häufigsten numerischen Chromosomenstörungen des ungeborenen Kindes. Der Focus liegt auf dem Chromosom 21 (Down-Syndrom), 18 (Edwards-Syndrom) und 13 (Patau-Syndrom) und der Geschlechtschromosomen X und Y. Der Test ist ab der 10. (bis 32.) Schwangerschaftswoche möglich. Ab der 15. Schwangerschaftswoche wird auf Wunsch das Geschlecht des Kindes mitgeteilt. Der genetische Test kann eine gründliche Ultraschalluntersuchung keinesfalls ersetzen und hat Grenzen bezüglich Mosaiken und einfachen Chromosomenänderungen.
Kosten ca. € 320,-

Blutuntersuchungen
Antikörpertests auf Infektionen, wie z. B. Toxoplasmose, Ringelröteln, Zytomegalie, Windpocken sind ohne besonderen Grund keine Kassenleistung.

Toxoplasmose

Bei durchgemachter Toxoplasmose haben Sie Antikörper und sind vor einer erneuten Infektion geschützt. Stellt sich also heraus, dass ein Schutz besteht, können Sie beruhigt sein.
Wenn Sie keine Antikörper haben und damit nicht geschützt sind, sollten Sie besonders vorsichtig sein: kein rohes Fleisch, kein Kontakt zu Katzenkot, Gartenarbeit nur mit Handschuhen, etc.
Kontrolluntersuchungen alle 8-10 Wochen sind in diesem Fall sinnvoll. Denn, sollte es trotz aller Vorsicht zu einer frischen Infektion kommen, kann bei rechtzeitigem Beginn effektiv behandelt und Fehlbildungen des Kindes meist verhindert werden.
Kosten: ca. € 27,- (Abnahme und Laborleistung)
ca. € 37,- zusätzlich, falls bei erstmals positivem Test zusätzliche Untersuchungen fällig werden (IgM-Bestimmung)

Zytomegalie (CMV)
Die Infektion erfolgt durch Körperflüssigkeiten. Da es keine etablierte Therapie gibt, liegt der Schwerpunkt auf der Vermeidung dieser Kontakte. Diesbezüglich bekommen sie einen Infoflyer in der Praxis.
Kosten: ca. € 25,- (Abnahme und Laborleistung)
ca. € 50,- zusätzlich, falls bei erstmals positivem Test weitere Untersuchungen fällig werden (IgM-Bestimmung)

Abstrich auf ß-Streptokokken
Streptokokken sind Bakterien, die bei 25% der Frauen in der Scheide/auf dem Damm vorkommen und so keine Beschwerden verursachen. Wenn sich jedoch das Kind im Geburtskanal infiziert, kann es nach der Geburt zu einer lebensbedrohlichen Infektion des Kindes kommen. Um dies zu vermeiden, erhält die Mutter während der Geburt ein Antibiotikum.
Diese Untersuchung wird in der 35.-37. Schwangerschaftswoche durchgeführt und ist sinnvoll.
Kosten: ca. € 26,- (Abnahme und Laborleistung)

Bescheinigungen
Kosten: € 10 – 20,- bzw. je nach Umfang

4. Wie umgehen mit IGeL? 

Wenn Ihnen eine Zusatzuntersuchung gegen Bezahlung angeboten wird, sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Warum ist das keine Kassenleistung?
  • Was habe ich konkret davon?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich, falls ein auffälliger Befund erhoben 
wird?

Wenn Sie unsicher sind – nehmen Sie sich die Zeit, das Angebot zu überdenken. Es besteht kein Zeitdruck – Sie sind ja nicht behandlungsbedürftig! 
Und für alle Beschwerden und Erkrankungen gilt weiterhin: 
die notwendigen Untersuchungen und Behandlungen
 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in vollem Umfang!